Erbin der lateinischen Kirche
Die alt-katholische Kirche bekennt sich zum Glauben und den wesentlichen Einrichtungen der ungeteilten Kirche des 1. Jahrtausends. Das „Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland“ steht weltweit in Gemeinschaft mit anderen alt-katholischen und anglikanischen Kirchen.
Wichtig ist eine hohe Selbstständigkeit der Ortskirchen (Bistum, Kirchenprovinz), die bei der Weitergabe des katholischen Glaubens eine gute Anpassung an die unterschiedlichen örtlichen und aktuellen Bedürfnisse ermöglichen soll.
Die Bischöfe sind bei der Leitung ihres Bistums eingebunden in eine Priester- und Laienschaft einbeziehende synodale Verfassung. Als Bischofskollegium nehmen sie ihre gemeinsame und gleichberechtigte Verantwortung für die Gesamtkirche wahr.
In Deutschland entstand die alt-katholische Kirche in der Folge des I. Vatikanischen Konzils, das 1871 die Unfehlbarkeit und die Universaljurisdiktion des römischen Papstes zum Glaubensgut erklärte. Katholiken, die dieser Lehre öffentlich widersprachen, wurden exkommuniziert. Um weiterhin eine kirchliche Heimat zu haben, gründeten sie ein selbstständiges Bistum.
Als Erbin der lateinischen Kirche bewahrt die alt-katholische Kirche die Siebenzahl der Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Versöhnung, Krankensalbung, Weihesakrament (Bischofs-, Priester- und Diakonenweihe) und Ehe.
Die synodale Verfassung führte im Lauf der Zeit zu verschiedenen Reformen. Als besonders auffällig gelten die Freistellung der Priester von der Zölibatspflicht sowie die Öffnung des Weihesakramentes für Frauen. Von Anfang an bedeutend waren aber auch die Einführung der Muttersprache im Gottesdienst, die Aufwertung der Heilige Schrift in Liturgie und Spiritualität und die ersten ökumenischen Initiativen bereits im 19. Jahrhundert.