Abendmahlsfeier

Evangelisch-lutherische Kirchen

Turmhahn
Hahn auf der Christuskirche Aschendorf. Bild: Klaus-Uwe Nommensen

Zentrum ist die Lehre von der Rechtfertigung

Die evangelisch-lutherische Kirche versteht sich als eine geschichtliche Gestalt und Teil der „einen, heiligen, katholischen (=allgemeinen) und apostolischen Kirche“, zu der sich die Kirchen im Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel von 381 bekennen. Die ökumenischen Bekenntnisse der ersten Jahrhunderte sind Inhalt und Ausdruck der ev.-luth. Glaubenslehre. Ihr Zentrum ist die Lehre von der Rechtfertigung: Allein aus Gottes Gnade, allein um Christi willen und allein durch den Glauben werden wir von Gott angenommen und empfangen den Heiligen Geist, der uns zu guten Werken befähigt. Dabei bleiben wir auf Gottes Vergebung angewiesen, sind zugleich Gerechte und Sünder. - Lutherische Lehre verbindet katholische Weite und evangelische Konzentration.

Die Bibel als Maßstab

Maßgebende Norm für Lehre und Praxis der Kirche ist allein die Heilige Schrift, das ist die Bibel Alten und Neuen Testaments; von ihr abgeleitete Norm sind die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche (16. Jh.). Die Auslegung der Bibel muss sich an ihrer Mitte orientieren: an Christus. In der Bibel wird Gottes Wort bezeugt, es begegnet in der Verkündigung als fordernder Anspruch und befreiender Zuspruch. Mit ihr und den Sakramenten weckt der Heilige Geist in den einzelnen Menschen den Glauben und schafft zugleich die Glaubensgemeinschaft, die Kirche.

Versammlung der Glaubenden als priesterliches Volk Gottes

Die Kirche ist die Versammlung der Glaubenden – erkennbar daran, dass das Wort Gottes rein gepredigt und die Sakramente evangeliumsgemäß gefeiert werden. Dies sind zugleich die beiden unverzichtbaren Kernpunkte, die die Einheit der Kirche begründen. Unterschiedliche Traditionen und Bräuche darüber hinaus gefährden die Einheit der Kirche nicht. Damit steht das ev.-luth. Kirchenverständnis für eine große ökumenische Weite, die gleichzeitig das Zentrum wahrt.

Die Versammlung der Glaubenden und Getauften ist das priesterliche Volk Gottes. Ihm sind Wortverkündigung und Feier der Sakramente – Taufe und Abendmahl – aufgetragen. Jeder Christenmensch hat hieran teil. Öffentlich nimmt diesen Auftrag das kirchliche Amt wahr, in das Frauen und Männer auf besondere Weise berufen werden. Pastorinnen und Pastoren werden hierzu ordiniert. Der Dienst der Einheit durch Wort und Sakrament obliegt auf örtlicher Ebene dem Pfarramt, auf landeskirchlicher Ebene dem Bischofsamt. Es ist das Amt eines pastor pastorum (‚Hirte der Hirten’) und zugleich geistliches Leitungsamt.

Frömmigkeit und kirchliches Leben

Evangelisch-lutherische Frömmigkeit äußert sich unter anderem in der Feier des Gottesdienstes, im Bibellesen, im Gebet, in der Weitergabe des Glaubens, in der Kirchenmusik und im christlichen Engagement im Alltag. Die institutionalisierte diakonische Arbeit übernehmen die Diakonischen Werke.

Die Hauptebene evangelisch-lutherisch kirchlichen Lebens ist die Kirchengemeinde. Sie wird von einem gewählten Kirchenvorstand geleitet, dem das Pfarramt immer angehört. Die Leitung einer Landeskirche liegt in der Hand von bischöflichem Amt, Synode und Landeskirchenamt.

Verbunden in Geschichte und Gegenwart

Die ev.-luth. Landeskirchen gehen auf die mit Martin Luther (1483-1546) verbundene Reformation zurück, die sich ursprünglich als Erneuerungsbewegung innerhalb der abendländischen Kirche verstand.

Die vier evangelisch-lutherischen Kirchen in Niedersachsen sind Mitglieder des Lutherischen Weltbundes (LWB), dem weltweit 140 Kirchen mit gut 70 Mio. Menschen angehören. Drei von ihnen sind Mitglieder der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), der insgesamt acht deutsche Landeskirchen angehören.

Seit 1973 (‚Leuenberger Konkordie’) besteht zwischen den evangelisch-lutherischen und evangelisch-reformierten Kirchen in Europa Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sind evangelische Kirchen lutherischer und reformierter Tradition zusammengeschlossen. Die EKD ist Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK), der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und der Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa (GEKE).

Mit der anglikanischen Kirche verbinden die EKD seit 1988 die Meissener Vereinbarungen. Missionswerke kümmern sich um die Beziehung zu Partnerkirchen in Übersee. 1999 unterschrieben der LWB und der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen die ‚Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre’, die 2006 auch der Weltrat Methodistischer Kirchen unterzeichnete.