Eine freie und persönliche Entscheidung für den Glauben an Jesus Christus
Die Namen der Freikirchen und freikirchlichen Gemeinden mögen manchem fremd erscheinen. Dennoch reichen die Anfänge einiger Freikirchen in Deutschland zum Teil noch vor die Reformationszeit zurück. Seither sind viele Freikirchen entstanden.
Freikirchen unterscheiden sich von anderen Kirchen – aber auch untereinander – nicht durch spezielle Sonderlehren, sondern zeichnen sich vor allem durch ihr jeweiliges Kirchen- und Gemeindeverständnis sowie durch ihren Frömmigkeitsstil aus.
Im Wesentlichen gibt es zwei Typen.
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Freikirchen aus täuferischer Tradition, welche die Autonomie der Ortsgemeinden vertreten (z.B. die Baptisten), und
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Freikirchen, die sich aus innerkirchlichen Erneuerungsbewegungen gebildet haben (z.B. die Evangelisch-methodistische Kirche).
Konstitutiv ist für die meisten Freikirchen die freie und persönliche Entscheidung für den Glauben an Jesus Christus. Der Aufnahme in eine Freikirche geht daher das persönliche Bekenntnis des Glaubens und die bewusste Entscheidung zur Mitgliedschaft voraus. Sie erfolgt freiwillig und unabhängig von einem bestimmten Alter, wobei in manchen Freikirchen die Erreichung der Religionsmündigkeit mit 14 Jahren als untere Grenze gilt.