Schlichtheit in Gottesdienst und Kirchenraum
Evangelisch-reformierte Gemeinden und Kirchen gehen zurück auf die Reformation durch Ulrich Zwingli in Zürich, der zunächst unabhängig von Luther die einzigartige Autorität der Bibel entdeckte und die Bibel der Gemeinde zugänglich machte (Zürcher Bibel), und durch Johannes Calvin in Genf, der die reformierte Lehre ausarbeitete und die Organisation der Kirche nach biblischen Erkenntnissen erneuerte.
Evangelisch-reformierte Gemeinden und Kirchen haben eine presbyterial-synodale Struktur. Das bedeutet: Die einzelne Gemeinde wird vom Kirchenrat oder Presbyterium geleitet, zu dem auch der Pastor oder die Pastorin der Gemeinde gehört. Mehrere Gemeinden bilden einen Synodalverband. Auf der Synode (griech.: gemeinsamer Weg) werden Entscheidungen getroffen, die für mehrere Gemeinden gelten. Presbyter und Synodale werden ebenso wie Pastorinnen und Pastoren frei gewählt.
Es besteht der Grundsatz, dass keine Gemeinde eine Herrschaft über die andere und kein Amt eine Herrschaft über ein anderes ausüben darf.
Bekenntnisse gelten vorbehaltlich weiterführender schriftgemäßer Glaubenserkenntnis. Der Prozess der Bekenntnisbildung ist nicht abgeschlossen. So ist in der südafrikanischen reformierten Kirche (United reformed church of South-Africa) das Belhar-Bekenntnis entstanden, in dem deutlich Apartheid als Sünde erklärt wird.
Der Gottesdienst ist ein schlichter Wortgottesdienst, in dessen Mitte die Predigt steht. Besonders gepflegt wird der Psalmengesang. Altes Testament und Neues Testament werden in gleicher Weise wertgeschätzt.
Die meisten evangelisch-reformierten Kirchenräume fallen durch ihre Schlichtheit auf. Damit folgen die reformierten Gemeinden dem zweiten Gebot: „Du sollst dir kein Bildnis machen“. Sie haben kein Kruzifix und in der Regel auch kein Kreuz. Neben Kanzel und Taufstein gibt es nicht einen Altar, sondern einen Abendmahlstisch, um den herum das Abendmahl gefeiert wird.
In Deutschland gibt es reformierte Gemeinden vor allem in zwei reformierten Landeskirchen („Evangelisch-reformierte Kirche“ und „Lippische Landeskirche“) sowie in mehreren unierten Landeskirchen (vor allem in der Evangelischen Kirche im Rheinland und in der Evangelischen Kirche von Westfalen).
Sechs selbstständige reformierte Gemeinden gehören zum „Bund Evangelisch-Reformierter Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland“ bzw. zur „Konföderation reformierter Kirchen in Niedersachsen“. Weltweit gibt es ungefähr 105 Millionen Reformierte.