Abendmahlsfeier

Konföderation evangelisch-reformierter Kirchen in Niedersachsen

Abendmahlstisch Nürnberg
Abendmahlstisch in der ev.-ref. Gemeinde Nürnberg: Symbolisiert die aufgeschlagene Bibel. Das Wort steht in reformierten Gottesdiensten im Vordergrund.

Keine Kirchenleitung über sich

Zu der 1703 gegründeten „Konföderation evangelisch-reformierter Kirchen in Niedersachsen“ zählen heute die drei selbstständigen evangelisch-reformierten Kirchen bzw. Gemeinden Göttingen (3.200 Gemeindemitglieder), Bückeburg (900) und Stadthagen (350). Diese Gemeinden gehören keiner Landeskirche an und haben keine Kirchenleitung über sich, stehen jedoch in enger, z.T. synodaler Verbindung zur evangelisch-reformierten Landeskirche. Bis 2005 gehörte auch Braunschweig der Konföderation an.

Als Bekenntnisschriften gelten der Heidelberger Katechismus (1563) und die Barmer Theologische Erklärung (1934).

In Anknüpfung an hugenottische Tradition „besteht in der Konföderation vor allem der Grundsatz, dass keine Gemeinde eine Herrschaft über ein anderes ausüben darf“ (§ 3 der Kirchenordnung der Konföderation).

Die niedersächsischen Konföderationsgemeinden bilden gemeinsam mit der ebenfalls selbstständigen evangelisch-reformierten Kirche Dresden den „Bund Evangelisch-Reformierter Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland“.