Abendmahlsfeier

Evangelisch-reformierte Kirche (Landeskirche)

Innenraum Große Kirche Leer
Innenraum der Großen Kirche in Leer.

Keine Gebietskirche sondern eine Gemeindekirche

Die Evangelisch-reformierte Kirche wurde 1882 als Landeskirche gegründet. Damals gestattete der deutsche Kaiser und preußische König den reformierten Gemeinden in der Provinz Hannover, sich zu einer Synode zusammenzuschließen. Später wurde daraus die „Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland“. 1988 schloss sie sich mit der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern zusammen und heißt heute „Evangelisch-reformierte Kirche“.

Die Evangelisch-reformierte Kirche versteht sich als Gemeindekirche – nicht als Territorialkirche. Nur so ist es zu verstehen, dass Gemeinden in Ostfriesland, im Emsland und in der Grafschaft Bentheim, aber auch in Hannover, Lüneburg, Hildesheim, Lübeck, Stuttgart, Leipzig, Nürnberg oder München zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören.

142 Gemeinden mit etwa 185.000 Gemeindegliedern sind gegliedert in neun Synodalverbände.

Als Bekenntnisschriften sind neben den altkirchlichen Glaubensbekenntnissen der Heidelberger Katechismus (1563) und die Barmer Theologische Erklärung (1934) in Gebrauch.

Die Gesamtsynode ist die Leitung der Landeskirche und hat die Aufgabe, diejenigen Dinge zu organisieren und zu tun, die stellvertretend für alle Gemeinden getan werden müssen.

Die ständige Vertretung der Gesamtsynode ist das Moderamen. Den Vorsitz im Moderamen hat der/die leitende Geistliche. Das ist zurzeit der Kirchenpräsident. Er vertritt die Landeskirche nach außen und leitet die Verwaltung der Kirche, das Landeskirchenamt (Leer/Ostfriesland).

Die Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche wendet sich gegen jede Art hierarchischer Kirchenleitung.

Die Evangelisch-reformierte Kirche ist eine der 22 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).